Internationale Scheidung

Auch in Deutschland lebende oder sich hier aufhaltende Eheleute anderer Nationalitäten können unser Angebot nutzen und sich bei uns schnell und unkompliziert vor einem deutschen Familiengericht bundesweit scheiden lassen.

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Auf Wunsch stellen wir einen Ansprechpartner in der Muttersprache Ihrer Wahl. Bei Ihrer geplanten Scheidung können alle zugehörigen Formalitäten zur Anerkennung in einem weiteren Land mit erledigt werden.

„Scheidung International“ ist also ein zusätzliches Angebot von unserer Kanzlei für Paare, bei denen einer oder beide Partner nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder im Ausland lebt bzw. leben. Alle damit verbundenen rechtlichen Formalitäten können von uns problemlos mitgeregelt werden.