Kosten einer Online-Scheidung

Der “Gegenstandswert”

Die im Rahmen Ihrer Scheidung anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten hängen vom so genannten Gegenstandswert ab, auf dessen Basis werden dann nach Kostentabellen die anfallenden Gebühren berechnet.

Der Gegenstandswert wird erst verbindlich durch das Scheidungsgericht festgesetzt, diese Festsetzung kann jedoch von mir bereits im Vorfeld überschlägig kalkuliert werden. Es kann also vorkommen, dass das Gericht den Gegenstandswert abweichend von meiner Kalkulation festsetzt. Die gesamte vorherige außergerichtliche Beratung und Vorbereitung kann ich Ihnen bei Auftragserteilung ansonsten auch kostenfrei anbieten. 

Ich werde jedenfalls vor Gericht in Ihrem Interesse immer darauf hinwirken, dass der Gegenstandswert so niedrig wie möglich festgesetzt wird, insbesondere bei Einvernehmlichkeit von der bis zu 30%-igen Kürzungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird. Da aber leider nicht alle Gerichte in Deutschland diese Kürzung anerkennen, kann es mitunter vorkommen, dass ein Gericht den Gegenstandswert höher festsetzt.

Wie errechnet sich der Gegenstandswert

Zunächst muss also einmal dieser Gegenstandswert bestimmt werden. Bei einer Scheidung ist hierbei zunächst das monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten zu addieren und sodann mit 3 zu multiplizieren. Zuletzt erfolgt gegebenenfalls noch – abhängig vom jeweiligen Gerichtsort – ein Aufschlag zwischen 1000,- und 2000,- € für den Versorgungsausgleich, auf Basis des sich dann im Ergebnis letztlich ergebenden Wertes können die Kosten kalkuliert werden.

Die entsprechende Kalkulation und Berechnung erhalten Sie von mir bereits vorab nach Auswertung Ihrer übermittelten Angaben. Im Rahmen des Mandats besteht ansonsten auch die Möglichkeit zur Vereinbarung eines transparenten Pauschalpreises insgesamt. Auf Wunsch können Sie ferner auch von unserer einzigartigen Niedrigpreisgarantie Gebrauch machen.

Im Übrigen haben Menschen mit niedrigem oder gar keinem Einkommen gegebenenfalls Anspruch Prozesskostenhilfe, so dass bei Bewilligung durch das Gericht für diese das gesamte Verfahren sogar vollkommen kostenfrei ablaufen kann. Ob Sie hierauf Anspruch haben, richtet sich nach Ihren zum Zeitpunkt der Stellung des Scheidungsantrags vorhandenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.