Die Gratis-Scheidung (VKH)

Die Durchführung des Scheidungsverfahrens ist für Sie dann völlig kostenlos, wenn Sie einen Anspruch auf Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe (VKH) haben. In diesem Fall übernimmt der Staat für Sie die gesamten Kosten des Scheidungsverfahrens.

Ein solcher Anspruch auf Verfahrenskostenbeihilfe kommt für Sie dann in Betracht, wenn Ihnen nach Abzug aller laufenden monatlichen Kosten von Ihren monatlichen Einnahmen nicht mehr als 575,00 €  (erwerbstätig) bzw. nicht mehr als 395,00 € (nicht erwerbstätig) verbleiben.

Soweit Ihr monatlich verbleibendes Einkommen etwas über dieser Grenze liegen sollte, kommt aber immer noch eine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in Raten in Betracht.

Für den Fall, dass dies bei Ihnen in Betracht kommen könnte, reichen wir gern den Scheidungsantrag für Sie zusammen mit einem entsprechenden Antrag auf Verfahrenkostenhilfe bei Gericht kostenfrei ein.