Ein Wort zur “Express-Scheidung”

Neuerdings werben verschiedene Anbieter im Internet auch mit der Möglichkeit einer so genannten Expressscheidung, obwohl die Dauer eines Scheidungsverfahrens überhaupt nicht direkt beeinflussbar ist.

Zur Klarstellung:

Unabhängig davon wie schnell Ihr Anwalt für Sie den Scheidungsantrag einreicht, ist die zumeist längere Dauer des eingeleiteten Verfahrens nur noch vom Gericht abhängig.

Dem Gericht ist dabei gesetzlich vorgeschrieben, die Voraussetzungen des so genannten Versorgungsausgleichs (Ausgleich der von den Eheleuten im Laufe der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften) zu prüfen. Dies muss lediglich dann nicht erfolgen, wenn die Ehezeit nicht länger als drei Jahre gedauert hat (so genannte Kurzehe).

Die vorgeschriebene Überprüfung der Rentenanwartschaften durch das Gericht und die zugehörigen Rentenversicherungsträger dauert im Normalfall etwas länger, da insoweit komplizierte Berechnungen durchgeführt werden müssen.

Um diese gesetzlich vorgeschriebene und etwas längere Prüfung der Versorgungsanwartschaften durch das Gericht umgehen zu können, bleibt den Eheleuten – sofern es sich nicht um eine Kurzehe gehandelt hat – nichts weiter übrig, als diesen Versorgungsausgleich von vornherein notariell auszuschließen oder aber wahlweise einen Ausschluss im Scheidungstermin mit Hilfe eines zweiten Anwalts vorzunehmen.

Wenn Sie an einer solchen zusätzlichen Regelung zum Ausschluss des Versorgungsausgleich und damit einer entsprechenden Verfahrensbeschleunigung interessiert sind, stehen wir Ihnen hierfür natürlich auch gern ohne zusätzliche Anwaltskosten (den zweiten Anwalt stellen wir dann zum Gerichtstermin) zur Verfügung. In einem solchen Fall wird dann die Dauer des Scheidungsverfahrens auch deutlich verkürzt.

Unser eigener „Rekord“ liegt übrigens gerade einmal zwei Monaten Verfahrensdauer, gerechnet vom Zeitpunkt der Einreichung Scheidungsantrags bis zum Ausspruch der Scheidung im gerichtlichen Termin.

Da die Dauer des Verfahrens also maßgeblich auch vom Gericht abhängt, können wir natürlich keine Garantie für einen bestimmten Zeitrahmen geben. Natürlich sind aber auch wir daran interessiert, ihr Verfahren so effizient und für Sie so nervenschonend wie möglich zu gestalten.