Kleiner Leitfaden für die Scheidungs-Vorbereitung

Einige Dinge müssen bei einer Scheidung geregelt werden und sei es auch nur in Form eines wechselseitigen Verzichtes oder einer anderweitigen, einvernehmlichen Lösung zwischen den Ehegatten. Diese können Sie auch ohne anwaltliche Hilfe oder kostenträchtige, streitige Gerichtsverfahren vornehmen. So kann beispielsweise das gesetzlich vorgeschrieben Trennungsjahr vor der Einreichung des Scheidungsantrags genutzt werden.

Wie regele ich was bei meiner Scheidung?

1. Wohnungs- und Hausratsteilung

Die Verhältnisse in Bezug auf die letzte gemeinsame Ehewohnung sowie den darin befindlichen gemeinsamen ehelichen Hausrat müssen zwischen den Eheleuten möglichst im Einvernehmen geregelt werden.

2. Minderjährige Kinder

Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen und diese zum Zeitpunkt des geplanten Scheidungsantrags noch minderjährig, besteht Klärungsbedarf! So müssen Sie sich über die weitere Ausübung des (in der Regel gemeinsamen) Sorgerechts und das weitere Umgangsrecht einig werden. Ebenso Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder, die nach der Trennung nicht mehr bei einem der beiden Elternteile leben, müssen geregelt werden. Die Höhe des Kindesunterhaltes richtet sich nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle. Kostenlose Hilfe hierbei finden die Eltern auch bei allen Jugendämtern.

3. Ehegattenunterhalt

Ab dem Trennungszeitpunkt muss der Ehepartner, welcher ein höheres Einkommen als der andere hat, dem anderen Ehegatten grundsätzlich Unterhalt zahlen. Dieser beträgt in etwa die Hälfte der jeweiligen Einkommensdifferenz der Ehegatten.

Beispiel:
Einkommen 1 = 1’400,- €
Einkommen 2 = 2’000,- €
Differenz = 600,- €
Ehegattenunterhalt = die Hälfte der Differenz = 300,- €

Dies gilt aber nur, wenn nicht vorrangig Kindesunterhaltsverpflichtungen bestehen. Außerdem steht dem unterhaltspflichtigen Ehepartner ein Selbstbehalt von ca. 1’200,00 € zu, der in der Regel nicht unterschritten werden darf.

4. Vermögensteilung

Die Eheleute müssen sich – soweit vorhanden – im Rahmen einer Scheidung über die Aufteilung des ehelich erworbenen Vermögens einig werden. Gesetzlich ist hierfür der sogenannte Zugewinnausgleich vorgeschrieben, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Es wird zunächst so getan, als ob die Eheleute in der Ehezeit jeder einzeln für sich Vermögen aufgebaut hätten. Es werden zunächst Anfangs- und Endvermögen jedes Ehepartners einzeln errechnet. Die Differenz von Anfangs- und Endvermögen stellt bei jedem Ehegatten den sogenannten Zugewinn dar. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn muss dann die Hälfte der Differenz wiederum an den anderen Ehepartner abgeben. Das Prinzip mit der hälftigen Teilung der Differenz ist damit gewissermaßen ähnlich zum Ehegattenunterhalt.