Gesetzesänderung erleichtert einvernehmliche Scheidung

Zum 1. September 2009 erfolgte eine Reform des Familienrechts. Durch diese Reform wurde die einvernehmliche Scheidung noch weiter vereinfacht. So wurden unter anderem die frühere Vorschrift des § 630 ZPO abgeschafft.

Diese sah erhebliche zusätzliche Formalitäten bei der einvernehmlichen Scheidung vor, welche es nun nicht mehr gibt. Bis zu dieser Abschaffung wurde praktisch noch bis Ende August 2009 eine notarielle Vereinbarung der Eheleuten vorgeschrieben, in der zahlreiche Scheidungsfolgen zu regeln waren. Vor Einreichung einer Scheidung mussten die Eheleute also noch zum Notar, wodurch erheblich mehr Kosten und Aufwand angefallen ist. Das ist nun nach der Reform nicht mehr so.

Gemäß § 133 FamFG sind in der Antragsschrift für eine einvernehmliche Scheidung jetzt nur noch einfache Erklärungen der Ehegatten dahingehend nötig,

  • dass sie sich über das elterliche Sorgerecht geeinigt haben,
  • dass sie eine Regelung über die Unterhaltspflicht und den Umgang hinsichtlich gemeinschaftlicher minderjähriger Kindern gefunden haben,
  • dass sie sich bezüglich der Unterhaltspflicht der Ehegatten untereinander geeinigt haben
  • und dass die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und den Haushaltsgegenständen geregelt sind.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird das Familiengericht keine weiteren Anforderungen mehr stellen und das Verfahren kann schnell und kostengünstig abgewickelt werden.